Hygiene in der Altenpflege
1. Desinfektion
Abtötung beziehungsweise Schädigung bestimmter unerwünschter Mikroorganismen mit dem Ziel, Infektionen zu verhindern
Laufende Desinfektion:
Gesamtheit aller Desinfektionsmaßnahmen
Desinfizierende Abschlussreinigung:
Gesamtheit aller Desinfektionsmaßnahmen bei Entlassung, Verlegung oder Tod eines Heimbewohners ohne meldepflichtige übertragbare
Krankheit
Schlussdesinfektion:
Gesamtheit aller Desinfektionsmaßnahmen bei Entlassung, Verlegung oder Tod eines Heimbewohners mit meldepflichtiger übertragbarer
Krankheit (Krankenzimmer, Flächen, Mobiliar, Gebrauchsgegenstände usw.), in Ausnahmefällen zusätzlich Raumdesinfektion nach Bundesseuchengesetz (BSeuchG) oder Sprühdesinfektion.
1.1 Händehygiene
1.1.1 Hygienische Händedesinfektion
Die hygienische Händedesinfektion ist die wichtigste Maßnahme zur Verhütung von Infektionen. Sie dient sowohl dem Schutz des
Heimbewohners als auch dem eigenen Schutz.
Definition:
Gezielte Reduktion der transienten Hautflora
Ziel:
Es soll verhindert werden, dass bei der Behandlung und Pflege von Patienten Infektionserreger durch die Hände übertragen werden.
Indikation:
a) vor und nach Verbandwechsel
b) vor und nach Kontakt mit Eintrittsstellen von Kathetern, Drainagen u.ä.
c) nach Kontakt mit Blut, Sekreten oder Exkreten
d) vor invasiven Eingriffen (z. B. Legen eines Blasenkatheters)
Diese Forderung gilt auch dann, wenn bei den Eingriffen sterile Handschuhe getragen werden müssen!
e) vor Kontakt mit Heimbewohnern, die im besonderen Maße vor Infektionen geschützt werden müssen
f) nach Kontakt mit Heimbewohnern, von denen Infektionen ausgehen können
g) nach Kontakt mit kontaminierten Flächen oder Gegenständen (z. B. Beatmungszubehör, Steckbecken, Arbeitsflächen)
Vorgehen:
Alkoholische Händedesinfektion (ca. 3 ml = 2-3 Hübe aus Wandspendern) in die trockene Hohlhand geben, auf beide Hände verteilen
einschließlich Fingerzwischenräume und Unterarme, mindestens 30s Einwirkzeit einhalten
a) Desinfektionsmittel nicht auf nasse Hände geben!
b) eine sichtbare Verschmutzung der Hände ist vor der Desinfektion zunächst
mit Desinfektionsmittelgetränktem Zellstoff o.ä. zu entfernen!
c) die Mindesteinwirkzeit von 30 s reicht für die Inaktivierung einiger resistenter Erreger nicht aus. So ist die hygienische Händedesinfektion
bei Kontamination mit Mykrobakterien zweimal nacheinander durchzuführen, d. h. die Hände sind für insgesamt 60 s mit Desinfektionsmittel feucht zu halten.
d) Bei Kontamination mit Hepatitis B- Viren sind
Händedesinfektionsmittel einzusetzen, deren Wirksamkeit gegen Hepatitis B- Viren durch entsprechende Gutachten belegt ist. Da in diesen Fällen die Einwirkzeit und Art der Anwendung von den hier gegebenen
Empfehlungen abweichen kann, müssen unbedingt die Anwendungshinweise der Desinfektionsmittelhersteller berücksichtigt werden!
e) Schmuck- und Eheringe beeinträchtigen die Wirkung der Händedesinfektion und können überdies zu Hautschäden führen!
f) Armbanduhren und Armreife können bei der Pflege und Behandlung von Patienten zu
Verletzungen führen; in Arbeitsbereichen mit erhöhter Infektionsgefährdung dürfen gemäß Unfallverhütungsvorschrift (UVV, SS 22) an Händen und Unterarmen keine Schmuckstücke, Uhren und Eheringe getragen werden!
1.1.2 Schutzhandschuhe
Indikation:
a) bei möglichem direkten Kontakt mit infiziertem Material oder mit infektiösen Exkreten, Sekreten, Blut usw.
b) beim Verbandwechsel
Vorgehen:
Einmalhandschuhe verwenden
Die Handschuhe sind ein zusätzlicher Schutz und müssen sofort nach Beendigung der entsprechenden Tätigkeit entsorgt werden.
1.1.3 Händewaschen
Indikation:
a) vor Arbeitsbeginn und nach Arbeitsende
b) nach längeren Pausen
c) bei sichtbarer Verschmutzung ohne gleichzeitige Infektionsgefahr
Bei sichtbarer Verschmutzung mit gleichzeitiger Infektionsgefahr erst hygienische Händedesinfektion, dann Händewaschen, ggf.
nochmalige Desinfektion
Vorgehen:
- befeuchten mit Wasser
- einreiben mit Flüssigseife
- abspülen
- abtrocknen mit Einmalhandtuch
1.1.4 Händepflege
Indikation:
regelmäßig und nach Bedarf ( z. B. vor größeren Pausen und nach Arbeitsende)
Vorgehen:
- Hautpflege aus Tube oder Spender entnehmen und einreiben
- Kleinste Risse der Haut sind Reservoire für Krankheitserreger und somit Infektionsquellen! Hautpflege ist unerlässlich und beugt Hautschäden
vor! Die Entnahme von Hautpflegemitteln aus Dosen, Salbentöpfen etc. ist wegen hoher Kontaminationsgefahr sehr bedenklich!
1.2 Hautdesinfektion/- antiseptik
Definition:
Elimination bzw. weitgehende Reduzierung der Kontakt- (transienten) und Standort- (residenten) Hautflora
Ziel:
Es soll verhindert werden, dass beim operativen Durchdringen der Haut (z.B. Einschnitt, Einstich) infektionsfähige Erreger von der
Haut in tiefere Gewebeabschnitte verlagert werden und dort Infektionen verursachen.
1.2.1 Allgemeine Hautdesinfektion/- antiseptik
Indikation:
a) subkutane, intrakutane, intramuskuläre, intraarterielle und intravenöse Injektionen
b) arterielle, venöse und kapilläre Blutentnahme
Vorgehen:
- mit Hautdesinfektionsmittel satt einsprühen und bis zur Trocknung einwirken lassen
(ca. 30 s) oder
- mit einem mit Hautdesinfektionsmittelgetränkten, sterilisierten Tupfer abreiben und ca. 30 s einwirken lassen
1.3 Schleimhautdesinfektion/- antiseptik
Definition:
Elimination bzw. weitgehende Reduktion der physiologischen mikrobiellen Schleimhautflora einschließlich der Besiedlung mit
Infektionserregern
Ziel:
Es soll verhindert werden, dass beim operativen Durchdringen der Schleimhaut (z. B. Einschnitt, Einstich) infektionsfähige Erreger
von der Schleimhaut in tiefere Gewebeabschnitte verlagert werden und dort Infektionen verursachen.
1.3.1 Allgemeine Schleimhautdesinfektion/- antiseptik
Indikation:
a) im Nasen- Rachen- Raum zur Mundhygiene
b) im Urogenitalbereich vor dem Legen eines Blasenkatheters
Vorgehen:
zur allgemeinen Mundhygiene Mund- Rachenspülungen mit 0,1% Chlorhexidindigluconat für 30 s, vor Umintubationen Spülung mit verdünnter
PVP- Jodlösung (freies Jod 1%) des Nasenraumes
1.4 Flächendesinfektion und -reinigung
Es ist zu unterscheiden zwischen:
1.4.1 allgemeiner desinfizierender Reinigung
1.4.2 gezielter Flächendesinfektion
1.4.3 Reinigung ohne Desinfektionsmittel
Gezielte Flächendesinfektion und allgemeine desinfizierende Reinigung werden im Rahmen der laufenden Desinfektion angewendet und
beinhalten alle Desinfektionsmaßnahmen an Flächen während des Heimaufenthaltes eines Heimbewohners. Die desinfizierende Abschlussreinigung wird als allgemeine desinfizierende Reinigung durchgeführt. Bei
Flächendesinfektion muss grundsätzlich das Desinfektionsmittel auf die Fläche aufgebracht und mechanisch verteilt werden (sog. Scheuer- und/ oder Wischdesinfektion). Dabei werden auch Verschmutzungen der
Flächen, in denen Infektionserreger enthalten sein können, aufgebrochen und so die Einwirkung des Desinfektionsmittels erleichtert. Nur in Ausnahmefällen (schlecht zugängliche Flächen) ist ein alleiniges
Aufsprühen des Desinfektionsmittels erlaubt.
1.4.1 Allgemeine desinfizierende Reinigung
Definition:
Regelmäßige Behandlung von Flächen mit Flächendesinfektionsmitteln im Rahmen der allgemeinen Hospitalismusprophylaxe. Sie wird sowohl
als laufende Desinfektion als auch bei der desinfizierenden Abschlussreinigung durchgeführt.
Ziel:
Durch die desinfizierende Reinigung soll verhindert werden, dass bei routinemäßigen Reinigungsarbeiten Infektionserreger im
Pflegeheim verbreitet werden.
Vorgehen:
In Abhängigkeit von der zu desinfizierenden Fläche (Material, Größe, Oberflächenbeschaffenheit etc.) sind verschiedene
Arbeitstechniken anzuwenden (z. B. Eimer mit Putzlappen, Mop, Maschine etc.) Unabhängig von der Arbeitstechnik sind die folgenden Punkte unbedingt einzuhalten:
- Schutzhandschuhe (unsterile Einmalhandschuhe oder Arbeitsgummihandschuhe) anziehen
- Fläche mit Desinfektionsmittel vollständig benetzen, überschüssiges Desinfektionsmittel aufnehmen
- Restfeuchte auf der Fläche belassen
- auf keinen Fall trocken nachreiben
Desinfektionsmittel- Lösungen verlieren an Wirksamkeit, wenn sie verschmutzen. Um dies zu vermeiden, müssen diese Lösungen je nach
Verschmutzungsgrad, mindestens jedoch einmal täglich erneuert werden. Außerdem darf Desinfektionsmittel nur mit gereinigten oder frischen sauberen Lappen, Tüchern, Mops o. ä. aus Behältern (z. B. Eimer)
entnommen und verteilt werden. Lappen etc. sind je nach Verschmutzungsgrad, mindestens jedoch einmal täglich zu erneuern. Eine Mischung von Desinfektionsmitteln mit Reinigern ist grundsätzlich nicht zulässig.
Hierbei können giftige Dämpfe entstehen und gleichzeitig kann die desinfizierende Wirkung beeinträchtigt werden. Ausgenommen sind die DGHM- gelisteten Kombinationspräparate. Liegen keine größeren, d.h.
sichtbaren Kontaminationen vor, kann unabhängig von der Art der Erreger (d. h. auch bei meldepflichtigen Infektionskrankheiten) für die Desinfektion von Flächen auf Konzentrationen zurückgegriffen werden, die
gemäß DGHM- Liste anzuwenden sind.
1.4.2 Gezielte Flächendesinfektion
Definition:
Behandlung von Flächen mit Desinfektionsmitteln
a) bei sichtbarer Kontamination (z. B. Verschmutzung mit Blut, Sekreten, Fäkalien)
b) nach Tätigkeiten, die auch ohne sichtbare
Verschmutzung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Kontaminationen führen (z.B. Arbeitsflächen nach kleineren Eingriffen)
Ziel:
Es soll verhindert werden, dass Infektionserreger von kontaminierten Flächen auf Bewohner, Personal, Besucher oder Gegenstände
übertragen werden.
Vorgehen:
- Schutzhandschuhe (unsterile Einmalhandschuhe) anziehen
- sichtbare Verschmutzungen mit Zellstoff aufnehmen
- sofort entsorgen (incl. Schutzhandschuhe)
- erneut frische Schutzhandschuhe anlegen
- Fläche mit Desinfektionsmittel vollständig benetzen. Nicht sprühen!
- abwischen mit Einmaltuch o. ä., dabei überschüssiges Desinfektionsmittel aufnehmen
- Restfeuchte auf der Fläche belassen
- auf keinen Fall trocken nachreiben!
Bei der gezielten Flächendesinfektion ist wegen der angestrebten schnellen Wirkung ein Flächendesinfektionsmittel auf Alkohol- Basis
einzusetzen. Zur Vermeidung von Brand- und Explosionsgefahren ist die Anwendung auf kleine Flächen zu beschränken (laut Sicherheitsregeln der Berufsgenossenschaften). Bei Verwendung von Mitteln auf Basis anderer
Wirkstoffe (Aldehyde, Biguanide) ist die Einhaltung der Einwirkzeit ohne zwischenzeitliche Nutzung sicherzustellen.
1.5 Raumdesinfektion
Definition:
Die Raumdesinfektion ist die umfassende Desinfektion aller in einem umschlossenen Raum befindlichen Oberflächen und gegebenenfalls
der Raumluft und entspricht damit den Voraussetzungen der Flächendesinfektion.
Ziel:
Durch die Raumdesinfektion soll erreicht werden, dass bei Vorliegen bestimmter Infektionskrankheiten die Übertragung von
Infektionserregern verhindert wird. Nach SS10a des Bundesseuchengesetzes (BSeuchG) kann der Amtsarzt eine Entseuchung anordnen. Dabei sind nach SS10c BSeuchG nur Verfahren zugelassen, die vom
Bundesgesundheitsamt (BGA) geprüft und in eine Liste aufgenommen sind. In dieser BGA- Liste ist für die Raumdesinfektion das alleinige Verdampfen oder Vernebeln von Formaldehyd vorgesehen. Neuere
wissenschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, dass dieses Verfahren ohne zusätzliche Scheuerdesinfektion Krankheitserreger nicht sicher abtötet bzw. inaktiviert. Deshalb sollte das alleinige Verdampfen und
Vernebeln von Formaldehyd heute im Krankenhaus nicht mehr angewendet werden. Eine Indikation für den Einsatz der Raumdesinfektion stellen in keinem Fall meldepflichtige Infektionskrankheiten dar, die über
Schmier- und Kontaktinfektionen übertragen werden, wie z. B. Hepatitis A, Hepatitis B, Enteritis infectiosa, oder sonstige Infektionskrankheiten wie AIDS, Keratokonjunktivitis epidemica o.ä. Im Einzelfall kann
eine Raumdesinfektion notwendig sein. Die in einem Raum befindlichen Oberflächen können im Rahmen einer Raumdesinfektion auch durch die Sprühdesinfektion behandelt werden. Das Versprühen eines
Desinfektionsmittels über ein in der Raummitte aufgestelltes Sprühgerät (z. B. Mikrojet) ist wegen erwiesener Unwirksamkeit abzulehnen.
1.6 Wäschedesinfektion
Die Erreger vieler Infektionskrankheiten können von Heimbewohnern auch auf die Hauswäsche übertragen werden. Bewohnerwäsche ist daher
grundsätzlich als kontaminiert einzustufen und einem chemothermischen Waschverfahren zu unterziehen. Hygienische Probleme entstehen überwiegend beim Einsammeln und Transportieren gebrauchter Wäsche. Sie ist
daher unmittelbar und ohne Zwischenlagerung in Wäschesammler zu entsorgen. Hierbei handelt es sich um Stoffwickelsäcke, die in fahrbare Gestelle eingehängt sind. Wäschesäcke sind in geschlossenen Behältern zu
transportieren.
a) beim Abwerfen der Wäsche in den Wäschesammler muss darauf geachtet werden, dass die Wäsche keine Fremdkörper (Kugelschreiber,
Instrumente, Papiertaschentücher, Armbanduhren etc.) enthält
b) ein nachträgliches Sortieren der Wäsche ist wegen der damit verbundenen Infektions- und Verletzungsgefahr nicht erlaubt !
1.7 Desinfektion von Ausscheidungen
Harn, Stuhl, Sputum, Erbrochenes, Spülflüssigkeit, Wundsekret usw. können Infektionserreger in großen Mengen enthalten.
Deshalb ist darauf zu achten, dass:
- die Entsorgung von Ausscheidungen sofort und ohne Kontamination der Umgebung erfolgt
- Behälter (Steckbecken, Auffanggefäße, Urinflaschen, Nierenschalen o. ä.) nach Entleerung sofort zu desinfizieren sind, bzw. Einmalartikel
unverzüglich in den Abfall zu entsorgen sind
- Ausscheidungen müssen vor Einleitung in die Kanalisation in der Regel nicht desinfiziert werden.
Ausnahmen bestehen:
a) bei Krankheiten, deren Infektionserreger üblicherweise nicht im Abwasser vorkommen, z. B. Cholera (bereits bei Verdacht),
virusbedingtes hämorrhagisches Fieber (bereits bei Verdacht)
b) bei Massenerkrankungen (Seuchenfall) durch Krankheitserreger, die üblicherweise im kommunalen Abwasser vorkommen können, wie z. B.
Salmonellenenteritis, Hepatitis A, Shigellenruhr.
1.7.1 Stuhldesinfektion
- die Stuhlmenge muss mit der doppelten Menge der Gebrauchslösung (z. B. eines phenolischen Mittels zur Stuhldesinfektion) versetzt werden, bei
Viruserkrankungen ggf. Kalkmilch verwenden (20% = 1 Teil gelöschter Kalk (Calciumhydroxid) + 3 Teile Wasser)
- der Stuhl muss nach Zugabe des Desinfektionsmittels umgerührt werden, um eine möglichst gründliche Durchmischung mit dem Desinfektionsmittel zu
erreichen
- die Einwirkzeit beträgt 6 Stunden
- danach übliche Entsorgung über die Fäkalienspüle und Desinfektion des entleerten Gefäßes
1.7.2 Harndesinfektion
- die Harnmenge muss mit einer gleichen Menge der Gebrauchslösung (z. B. eines phenolischen Mittels zur Stuhldesinfektion) versetzt werden
- die Einwirkzeit beträgt 2 Stunden
- danach übliche Entsorgung über die Fäkalienspüle und Desinfektion des entleerten Gefäßes
1.7.3 Sputumdesinfektion
- die Sputummenge muss mit der doppelten Menge der Gebrauchslösung (z. B. eines phenolischen Mittels zur Stuhldesinfektion) versetzt werden, bei
Viruserkrankungen ggf. Chloramin T DAB 9 (5%) verwenden das Sputum ist mit der Desinfektionslösung gut zu durchmischen die Einwirkzeit beträgt 4 Stunden danach übliche Entsorgung über Fäkalienspüle
1.7.4 Steckbeckendesinfektion
- Entleeren, Reinigung und thermische Desinfektion im Steckbecken- Spülautomaten (93deg.C/ 10 min) oder mit einem anderen geprüften und wirksamen
Verfahren
- Sofern Desinfektion wie oben nicht durchführbar: -> Nach vollständiger Entleerung und Spülung im Spülautomaten Entnahme des Steckbeckens und
Abwischen mit Desinfektionsmittelgetränktem Tuch o. ä. (alkoholisches Flächendesinfektionsmittel, konzentriert, 15 min Einwirkzeit bzw. wässriges Flächendesinfektionsmittel, 30 min oder 1 h Einwirkzeit)
- Falls Spülautomat nicht vorhanden oder defekt: -> nach Entleeren des Steckbeckens in die Toilette gründliche Entfernung grober
Verunreinigungen mit Zellstoff o. ä. und anschließende Wischdesinfektion mit alkoholischem Flächendesinfektionsmittel (konzentriert, Einwirkzeit 15 min)
Die einwandfreie Funktion von Spülautomaten für die Dekontamination von Steckbecken ist regelmäßig zu kontrollieren.
1.8 Bettenaufbereitung
1.8.1 Anforderungen
Die Bettenaufbereitung ist eine wichtige Maßnahme zur Bekämpfung von Infektionen. Ziel dabei ist es, dass jeder Heimbewohner ein
sauberes und desinfiziertes, mit frischer Wäsche bezogenes Bett erhalten soll.
1.8.2 Dezentrale Aufbereitung
Die einzelnen Teile der Betten (Bettgestell, Matratzen, Bettdecken, Kissen, Bettwäsche) sind aufgrund der Materialbeschaffenheit in
der Regel nach unterschiedlichen Verfahren zu desinfizieren und zu reinigen.
a) Matratzen
Vom Standpunkt der Hygiene aus ist es vorteilhaft, die Matratzen mit geeigneten Dauerbezügen aus flüssigkeitsdichtem,
wasserdampfdurchlässigen Plastik (z. B. Avilastic) zu beziehen und mit wässriger Desinfektionsmittellösung abzuwischen (keine Alkohole verwenden!). Stehen derartige Bezüge nicht zur Verfügung oder handelt es
sich um Infektionserkrankungen nach SS 10 BSeuchG, so müssen die Matratzen mit Hilfe von Dampfdesinfektionsverfahren zentral aufbereitet werden.
b) Bettgestelle
Bettgestelle werden je nach Beschaffenheit und technischen Möglichkeiten durch Abreiben mit Desinfektionsmittel desinfiziert.
c) Bettwäsche
Die Bettwäsche wird im Zimmer des Heimbewohners abgezogen und in die Wäscherei gegeben.
Betten von Heimbewohnern mit übertragbaren Krankheiten sind - sofern die Teile nicht an Ort und Stelle gemäß BGA- Richtlinie
desinfiziert werden - vollständig abgedeckt zur Desinfektionsanlage zu transportieren. Eine Prüfung des Bettes auf technische Mängel soll nach der Desinfektion vorgenommen werden; bei notwendigen, mit
Verschmutzung einhergehenden Arbeiten ist eine anschließende desinfizierende Reinigung durchzuführen. Das aufbereitete und mit frischer Wäsche bezogene Bett ist zur Vermeidung von Keimablagerungen bis zur
Verwendung mit einer Schutzhülle zu versehen und an einem geeigneten, staubarmen Ort zu lagern.